Zusammenfassung Gemeinderatsitzung vom 11.12.2025
Sachliche Zusammenfassung der Gemeinderatssitzung
Thema: Ganztag an den Grundschulen der Gemeinde Söhlde
In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das Thema Ganztagsschule im Rahmen der Einwohnerfragestunde behandelt. Nachfolgend eine sachliche Zusammenfassung der genannten Punkte, soweit sie den Ganztag betreffen.
1. Frist der Regionalen Landesbehörde für Schule und Bildung (RLSB)
Der Bürgermeister teilte mit, dass die RLSB eine Frist bis zum 31. Januar gesetzt habe, innerhalb derer eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden solle.
Solange die RLSB die Gemeinde nicht ausdrücklich zur Herstellung des Einvernehmens auffordere, sehe die Verwaltung derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
2. Hinweis auf § 23 Abs. 6 Satz 2 Niedersächsisches Schulgesetz
Aus der Einwohnerschaft wurde darauf hingewiesen, dass nach § 23 Abs. 6 Satz 2 NSchG Anträge auf Einrichtung eines Ganztagsangebots nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden dürfen.
Da dieses Einvernehmen nach übereinstimmender Kenntnis bislang nicht vorliegt, wurde die Frage gestellt, weshalb die Gemeinde bislang nicht aktiv geworden sei.
Der Bürgermeister erklärte hierzu, dass er nicht Dienstvorgesetzter der Schulleitungen sei.
3. Stand der Anträge
Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass inzwischen auch die Grundschule Hoheneggelsen einen Antrag gestellt hat.
Damit liegen Anträge aller drei Grundschulstandorte vor.
4. Vorliegen der Konzepte und Information des Gemeinderates
Der Bürgermeister erklärte, dass ihm die Ganztagsanträge und Konzepte der Schulen vorlägen.
Er führte aus, dass ihm die Weitergabe dieser Unterlagen derzeit nicht gestattet sei.
Mehrere Ratsmitglieder äußerten am Rande der Sitzung, dass sie sich ohne Kenntnis der konkreten Konzepte nicht in der Lage sähen, eine Entscheidung zu treffen.
5. Einordnung der Petition
Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass man für statistische Betrachtungen Kinder ab Jahrgang 2018 als potenziell anspruchsberechtigt einbezogen habe. Daraus ergebe sich eine Gesamtzahl von rund 492 potenziell anspruchsberechtigten Kindern, von denen 114 Kinder durch die Petition erfasst seien (ca. 23 %).
Aus der Einwohnerschaft wurde angemerkt, dass Kinder des Jahrgangs 2018 im Regelfall nicht erstmals ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult würden. Der Bürgermeister verwies darauf, dass es in der Gemeinde auch Fälle späterer Einschulung gebe.
6. Weiteres Vorgehen
Nach Einschätzung des Gemeinderates soll eine Entscheidung erst nach einer formellen Aufforderung durch die RLSB beziehungsweise spätestens im Januar getroffen werden.